Voraussichtlich kann ab 11. März bis zum 31. Mai 2024 versichert werden!
(26.02.2024) Das Landwirtschaftsministerium hat die für die Versicherungskampagne 2024 notwendigen Ministerialdekrete noch nicht veröffentlicht. Diese Dekrete wären notwednig um die Versicherungsbedingugen rechtzeitig festlegen zu können und auch Planungssicherheit geben zu können. Dennoch versucht das Hagelschutzkonsortium die Bedingungen für 2024 nach bestem Wissen und Gewissen zu definieren und mit den Gesellschaften auszuhandeln. Mit Beginn der Versicherungskampagne wird das Konsortium die Mitglieder zu den bis dahin bekannten Details informieren. Die Deckungszeit von 12 Tagen bei Frost und 3 Tagen bei Hagel wird sich voraussichtlich nicht ändern. Es ist ratsam die Versicherung gleich zu Beginn der Versicherungskampagne abzuschließen.
Betreffend die Förderungsbeiträge zur Hagelversicherung kann man aktuell keine genauen Aussagen treffen. Dies ist erst möglich, wenn das Landwirtschaftsministerium die entsprechenden gesetzlichen Dekrete für die Versicherungskampagne 2024 veröffentlicht hat. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass es auch für 2024 Förderbeiträge geben wird. Aufgrund letzter Informationen, plant die Zahlstelle AGEA auch für 2024 vorerst eine Akontozahlung von 40%, berechnet auf die anerkannten Versicherungskosten, zu leisten. Inzwischen wird man auf politischer Ebene intervenieren, damit eine Salsozahlung so hoch als möglich ausfällt. Die anerkannten Verscherungskosten werden auch 2024 anhand des vom Ministerium per Dekret festgelegten Standardwertes "Standard Value" je Hektar ermittelt. Diese werden aller Voraussicht nach um 20% gereinger sein als noch im Vorjahr.
Es empfiehlt sich aus diesem Grund, für die zu versichernde Produktion, nur so viel Wert (Euro) zu versichern, welcher zwingend notwendig ist. Dies um die zu eigenen Lasten gehenden Versicherungskosten so gering als möglich zu halten.
Weitere Infos finden Sie in der ersten Kurzinfo 2024 im Downloadbereich.
2024 Kurzinfo Versicherungskampagne |