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Hagelschläge im Burggrafenamt – Was ist zu tun?

Sind auch Sie von den starken Hagelschlägen im Burggrafenamt, wie Tisens, Nals, Sirmian und Terlan betroffen und haben Sie eine entsprechende Hagelversicherung abgeschlossen, so kann die Schadensmeldung innerhalb von drei Tagen über die Zuständige Versicherungsagentur eingereicht werden.

Wir erinnern daran, dass die Schadenserhebung vor dem Erntebeginn durchgeführt werden muss! Das Hagelschutzkonsortium hat aus diesem Grund alle Versicherungsgesellschaften und Schätzungsbeauftragten angewiesenen die Schätzungen der Hagelschäden in diesen Gebieten vorzuziehen, insbesondere dort wo nun eine rasche „Noternte“ durchgeführt werden muss, um den eingetretenen Schaden so gering als möglich zu halten.

Das Stehen lassen von sogenannten Musterreihen muss mit dem zuständigen Schätzungsbeauftragten oder über die entsprechende Versicherungsagentur im Vorfeld ausdrücklich abgesprochen bzw. vom Schätzungsbeauftragten im Einzelfall erlaubt werden, andernfalls hat dies eine negative Schätzung zur Folge. Angesichts der dringlichen Lage wird hierzu von den meisten Schätzungsbeauftragten aber gerne eine Ausnahme gewährt.

Starkregen:

Der versicherte Landwirt hat die Möglichkeit einen eingetretenen Schaden durch Starkregen geltend zu machen. Zeigt sich vor allem im Weinbau infolge von außergewöhnlich starken Regenfällen das Schadbild von aufgeplatzten Beeren oder nach einigen Tagen ein Auftreten von Fäulnis so kann dies eine Folge von Starkregen sein. In diesem Fall kann der Landwirt innerhalb von drei Tagen und unter Berücksichtigung der vertraglichen Erntetermine für Weintrauben über die Versicherungsagentur eine entsprechende Schadensmeldung eröffnen. Sofern der Parameter* für Starkregen erreicht ist, wird der festgestellte Schaden vergütet. Die Prüfung des Parameters* ist Aufgabe des zuständigen Schätzungsbeauftragten.

*Der Parameter für Starkregen ist dann geben, wenn nach einem Niederschlag von min. 3 mm innerhalb einer Stunde an drei aufeinanderfolgenden Tagen mindestens 35 Stunden konstant hohe Blattnässe auftritt. Der Parameter wird vom Schätzungsbeauftragten oder vom Hagelschutzkonsortium auf Anfrage für jeden Schadensfall entsprechend erhoben;

Hagelschläge trotz ausgebrachter Hagelschutznetze:

Wir erinnern daran, dass die Deckung für Hagelschlag auch dann greift, wenn versicherte Kulturen, welche durch Hagelschutznetze abgedeckt sind, diese dem Hagelschlag aber nicht standgehalten haben und somit der eingedrungene Hagel, die darunter angebauten Kulturen beschädigt hat. Auch in diesem Fall muss innerhalb drei Tage nach Eintreten des Schadens eine Schadensmeldung an den Versicherungsberater gemacht werden.

In allen Fällen muss der Schaden die gesetzliche Schadensschwelle von 20% je Produkt und Produktionsgemeine überschreiten um in den Genuss einer Schadensauszahlung, abzüglich des entsprechenden Selbstbehaltes, zu gelangen. 

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ÜBER UNS

Das Konsortium

Im Landeskonsortium für den Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen - kurz Hagelschutzkonsortium genannt – sind landwirtschaftlicher Betriebe vereint, die ihre Tätigkeit vorwiegend in Südtirol ausüben. Die Mitgliedsbetriebe, ob Obst- oder Weinbau, viehhaltende Betriebe, Gärtner sowie Produzenten anderer landwirtschaftlicher Produkte, sind täglich mit klimatischen Risiken, Pflanzenkrankheiten, invasiven Schädlingen und Naturkatastrophen konfrontiert.

Hauptaufgabe des Konsortiums ist es, für die Mitglieder Initiativen zum aktiven und passiven Schutz gegen diese Risiken anzubieten und das Bewusstsein für ein gezieltes und erfolgreiches Risikomanagement zu schärfen bzw. dieses zu fördern. Dazu gibt es den Mutualitäts- und Solidaritätsfonds sowie Versicherungsverträge bzw. Sammelpolizzen und auch die Vorfinanzierung von Fördermitteln aus dem nationalen Maßnahmenkatalog für die Landwirtschaft.


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