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Mitgliedsbeitrag und 1. Teilzahlung „Anteil Landwirt“ der Versicherungsprämie 2023

Zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag 2023 ist am 03.11.2023 ist die erste Teilzahlung der Prämie zur Ernteausfallversicherung fällig. Auch in diesem Jahr haben rund 5.300 Landwirte Ernteausfallversicherungen gegen Hagel, Frost, Starkregen sowie widrige Witterungsereignisse mit einem Gesamtvolumen von 420 Mio. Euro abgeschlossen. Insgesamt werden in Südtirol 49 Mio. Euro an Versicherungsprämien an die 19 mit dem Hagelschutzkonsortium konventionierten Versicherungsgesellschaften bezahlt, um für die Landwirte einen umfassenden Versicherungsschutz gegen klimatische Risiken zu garantieren. Trotz der letzten zwei positiven Jahre in der Schadensbilanz, liegt die durchschnittliche Schadensauszahlung der letzten 5 Jahren bei ungefähr 50 Mio. Euro und ist somit im Vergleich zu den Prämienzahlungen weitestgehend ausgeglichen.

Bevorschussung der Versicherungsprämie durch das Hagelschutzkonsortium:

Das Hagelschutzkonsortium bevorschusst jährlich den zu erwartenden Förderbeitrag auf die Versicherungsprämie zu maximal 70% und die Restzahlung der Prämie wird erst dann eingehoben, wenn der betreffende Förderbeitrag durch die nationale Zahlstelle AGEA genehmigt oder in seltenen Fällen abgelehnt wird. Derzeit streckt das Hagelschutzkonsortium rund 48 Mio. Euro an Förderbeiträge für die Jahre 2016 bis 2022 vor. Nach erfolgter Zahlung der Prämien von 2023 werden es wohl rund 80 Mio. Euro sein.

Wir sind zuversichtlich, dass ein Großteil der ausstehenden Förderbeiträge im nächsten halben Jahr ausbezahlt wird. Dennoch hat sich der Verwaltungs- und Aufsichtsrat des Konsortiums, angesichts der aktuell hohen Zinsbelastung und der fehlenden Auszahlung der Fördergelder, in seinen letzten Sitzungen intensiv mit dem Thema der Bevorschussung beschäftigt. Nachdem zum heutigen Stand rund 90% der Fördergelder für das Jahr 2022 und 34% der Fördergelder für 2021 weiterhin zu bevorschussen sind, somit die Kapitalauslastung der Fremdfinanzierung über unseren Schatzmeister und in Folge die Zinsbelastung sehr hoch sind, hat der Verwaltungsrat entschieden für 2023 bereits in der ersten Teilzahlung, anstatt der üblichen 30%, bereits 40% der Versicherungsprämie* von den versicherten Landwirten einzuheben und nur mit 60% in Vorleistung* zu gehen. Sollten Sie somit die 70% der Versicherungsprämie als Förderbeitrag gewährt bekommen, schulden Sie dem Konsortium nur mehr 60%.

Nur durch diesen Kompromiss ist es vorerst gelungen, die Bevorschussung in Höhe von 48 Mio. €uro der Fördergelder von 2016 bis 2022 fortzuführen, den Großteil der zu erwartenden Förderung 2023 in Höhe von rund 30 Mio. Euro zu annehmbaren Bedingungen mit einem Aufschlag von 1,5% zu Lasten des Landwirtes zu bevorschussen und so zwischenzeitlich bis zur Auszahlung der Förderbeiträge dennoch etwas Liquidität im einzelnen Betrieb zu belassen.

Wir hoffen, dass Sie Verständnis für diese Kompromisslösung haben, welche eine wesentliche Einsparung von mehreren 100.000 Euro an unnötige Zinszahlungen zum Vorteil hat.

Auf der Zahlungsaufforderung „Freccia“ finden Sie also zu jeder Polizze, die Sie für 2023 abgeschlossen haben, den einzuzahlenden 1. Teilbetrag „Anteil Landwirt“ der Versicherungsprämie (41,5% bzw. bei Strukturpolizzen 51,5% der Versicherungsprämie).

*für Versicherungsprämien unter 100€ wurde aufgrund des geringen Betrages und der geltenden Kriterien zur Mindestauszahlung für Förderbeiträge durch die AGEA keine Bevorschussung gemacht und somit 100% der Versicherungsprämie berechnet.

Berechnung Anteil Solidaritätsfonds des Hagelschutzkonsortium:

Jene Landwirte, die sich beim Versicherungsabschluss für die Zusatzabsicherung aus dem Solidaritätsfonds des Hagelschutzkonsortium entschieden haben (Modelle M/B 80), finden auf der Zahlungsaufforderung den entsprechenden Prämienbetrag für die betreffenden Polizzen gesondert

aufgelistet. Dieser Anteil „Solidaritätsfonds“ beträgt 5% der Versicherungsprämie für die betreffende Polizze. Dieser Betrag geht zu vollen Lasten des Landwirtes, da er von der öffentlichen Verwaltung nicht gefördert wird.

Mitgliedsbeitrag 2023:

Die Kriterien zur Berechnung des Mitgliedsbeitrages wurden von der Vollversammlung festgelegt und bleiben 2023 im Vergleich zu den letzten Jahren unverändert. Der Mitgliedsbeitrag 2023 summiert sich aus einem Fixanteil von 28€ und dem variablen Anteil von 0,2% berechnet auf die Summe des proportionalen Versicherungswertes aller abgeschlossenen Versicherungszertifikate.

Mit den Einnahmen aus dem Mitgliedsbeitrag werden die gesamten Verwaltungskosten (ausgenommen Zinsaufwände für die Bevorschussung der Fördergelder) des Konsortiums gedeckt.

Wir bitten alle Landwirte den Mitgliedsbeitrag 2023 und die erste Teilzahlung „Anteil Landwirt“ der Versicherungspolizze innerhalb 03.11.2023 zu entrichten, damit die Prämienzahlung pünktlich an die Versicherungsgesellschaften getätigt werden können und damit es zu keiner Verzögerung in der Schadensliquidierung kommt. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0471 256028 zur Verfügung.

Sollte der Mitgliedsbeitrag 2023 und die erste Teilzahlung „Anteil Landwirt“ nicht fristgerecht entrichtet werden, wird eine eventuelle Schadensliquidierung bis zur vollständigen Begleichung der geschuldeten Beträge ausgesetzt, sowie entsprechend der Geschäftsordnung (Art. 2 – Sanktionen) die Leistungen durch das Hagelschutzkonsortium eingestellt.

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