Vom 11. bis 15. August machen wir eine kurze Sommerpause – ab 18. August sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Wir möchten unsere Mitglieder darüber informieren, dass unsere Büros von Montag, 11. August bis Freitag, 15. August 2025 aufgrund der Ferragosto-Woche geschlossen bleiben.
Ab Montag, 18. August stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.
📌 Hinweis zur integrativen Landesförderung:
Ab dem 18. August beantworten unsere Mitarbeiter auch gerne wieder Ihre Fragen zur ergänzenden Landesförderung für die Versicherungskosten 2022 und 2023.
Für Einzelfirmen, zu denen der Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe in Südtirol gehört, wurde in der Erklärung zur Quellensteuer („Ritenuta d’acconto“) der anzukreuzende Punkt auf Seite 2 (Punkt 4) bereits vorausgefüllt.
Wenn die Angaben korrekt sind, müssen Sie diese Erklärung nur noch unterschreiben und gemeinsam mit den restlichen Unterlagen an uns zurücksenden.
Bitte übermitteln Sie für die Antragstellung folgende Unterlagen:
- Vollmacht/Delegierung zur Antragstellung
- Erklärung zur Quellensteuer („Ritenuta d’acconto“)
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine angenehme Ferragosto-Zeit! 🌞