News

Apfel- und Rebanlagen unter Wasser - Schäden durch Starkregen sind über die Hagelversicherung gedeckt!

Die starken Regenfälle der letzten Monate haben dazu geführt, dass das Wasser in einigen Apfel- und Weinbauanlagen nicht mehr abfließt und die Anlagen unter Wasser stehen. Betroffen sind Anlagen im Unterland und Raum Terlan die nahe an der Etsch liegen.

Verantwortlich dafür sind die vielen konstanten Regenfälle, die den Boden mit Wasser übersättigt haben. Versicherungstechnisch fallen diese ungewöhnlichen Regenfälle in die Garantie „Starkregen“, dessen gesetzlicher Parameter auf Landesebene in den letzten Wochen mehrmals erreicht wurde. Jene Landwirte die 2024 über die Sammelpolizze des Hagelschutzkonsortium Südtirol eine Ernteausfallversicherung abgeschlossen haben profitieren in diesem Fall von der umfassenden Deckungsleistung unserer Polizzen.

Ausfälle der versicherten Apfel- und Weintraubenproduktion verursacht durch Starkregen ist somit gedeckt und es kann bei Auftreten eines Schadens über die zuständige Versicherungsagentur eine Schadensmeldung eröffnet werden!

Nach erfolgter Schadensmeldung werden die Schätzungsbeauftragten der Versicherungsgesellschaften in den betroffenen Anlagen eine erste Inspektion durchführen, um festzustellen, ob aufgrund der Staunässe infolge des Starkregens Vergilbungssymptome und eine sichtbare physiologische Beeinträchtigung oder ein Absterben der Apfelbäume und Rebstöcke, verursacht durch Wurzelfäule und -erstickung, vorliegt. Dies kann in Folge die Produktion an Äpfeln und Trauben hemmen und einschränken. Die definitive Schadensschätzung wird allerdings kurz vor dem Erntezeitpunkt durchgeführt, wo dann die durch Starkregen verursachten Schäden an den Früchten als quantitativer Mengenverlust geschätzt werden. Auf der eventuell verbliebenen Produktion werden die sichtbaren Schäden zudem als qualitativer Schaden erhoben.

Der Versicherungsnehmer bekommt somit den effektiven Schaden, zusammen mit anderen Schadereignissen, über die Versicherungsgesellschaft, abzüglich eventueller Selbstbehalte, vergütet. Wird die gesetzliche Schadensschwelle nicht überschritten, greift der Solidaritätsfonds des Hagelschutzkonsortium für jene Partien mit einem Schaden über 30%, sofern das Modell B/M 80 abgeschlossen wurde.

Eine Vergütung für die Schäden, die durch „Starkregen“ verursacht wurden, kann beim Versicherungstyp MULTI und auch bei der PLURI beantragt werden. Durch die Ernteausfallpolizze sind nur die Früchte versichert, die Pflanze selbst hingegen nicht. 
28.04.2025
Vollversammlung des Hagelschutzkonsortiums: Weiche...
Mehr
10.03.2025
Was und wie muss versichert werden?
Mehr
08.03.2025
Die Versicherungskampagne 2025 - wichtige Hinweise
Mehr
An error has occurred. This application may no longer respond until reloaded. Reload 🗙