Versicherungskampagne 2026: Polizze, Förderung und Zahlung der Versicherungsprämie
Mit Beginn der Versicherungskampagne 2026 bietet das Hagelschutzkonsortium den landwirtschaftlichen Betrieben erneut die Möglichkeit, ihre Produktion gegen die wichtigsten Wetterrisiken abzusichern. Die Absicherung erfolgt über verschiedene Versicherungsmodelle, die je nach Produktionsrichtung und Risikobedarf gewählt werden können. Neben der klassischen Hagelversicherung stehen auch umfassendere Mehrgefahrenlösungen zur Verfügung, die weitere klimatische Risiken wie Frost, Trockenheit oder Überschwemmung einschließen. Für Betriebe, die Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten, spielt dabei auch das Zusammenspiel mit dem nationalen Katastrophenfonds AGRICAT eine wichtige Rolle. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Versicherungsmodelle und deren Deckungsumfang im Rahmen der Versicherungskampagne 2026.
Für die Versicherungskampagne 2026 wird mit Förderbeiträgen von voraussichtlich rund 55 bis 65 % der anerkannten Versicherungskosten gerechnet. Die anerkannten Kosten werden – wie bereits in den vergangenen Jahren – anhand des vom Ministerium festgelegten Standardwertes („Standard Value“) je Hektar berechnet. Die vom Hagelschutzkonsortium ausgearbeiteten Sammelpolizzen erfüllen auch im Jahr 2026 wieder sämtliche Voraussetzungen, um diese öffentlichen Förderbeiträge in Anspruch nehmen zu können.
Die Zahlung der Versicherungsprämie erfolgt voraussichtlich Ende Oktober 2026, gemeinsam mit dem Mitgliedsbeitrag an das Hagelschutzkonsortium. Dabei wird das Konsortium voraussichtlich 50 % der Versicherungsprämie zuzüglich Spesen beim versicherten Mitglied einheben und mit den restlichen 50 % in Vorleistung gehen, bis die Förderbeiträge durch die staatliche Zahlstelle AGEA an die Landwirte ausbezahlt wurden.
HINWEISE ZUM VERSICHERUNGSABSCHLUSS und VERSICHERUNGSMODELLE 2026
Die landwirtschaftliche Produktion kann 2026 über drei Versicherungsmodelle abgesichert werden:
1. PLURI – Mehrgefahrenversicherung mit klassischen Wetterrisiken
2. MULTI – Globale Mehrgefahrenversicherung
3. MULTI AGRICAT – Mehrgefahrenversicherung in Kombination mit dem nationalen Katastrophenfonds
1. Versicherungstyp PLURI
Die PLURI-Versicherung deckt ausschließlich klassische Wetterrisiken ab.
Versicherte Risiken:
• Hagel
• Starkwind
• Starkregen
• Schneedruck
Dieses Modell eignet sich für Betriebe, die eine Grundabsicherung gegen häufig auftretende Wetterereignisse wünschen.
Selbstbehalte:
Die Selbstbehalte werden jeweils auf die einzelne Partie bzw. Unterpartie angewandt.
Bei Schäden allein durch Hagel und/oder Starkwind – Obstbau
• Schaden 21–23 % → Selbstbehalt 20 %-Punkte
• Schaden 24–26 % → Selbstbehalt 19 %-Punkte
• Schaden 27–29 % → Selbstbehalt 18 %-Punkte
• Schaden 30–32 % → Selbstbehalt 17 %-Punkte
• Schaden 33–34 % → Selbstbehalt 16 %-Punkte
• Schaden ab 35 % → Selbstbehalt 15 %-Punkte
Für Äpfel unter Hagelschutznetz gilt ein fixer Selbstbehalt von 15 %-Punkten.
Bei Schäden allein durch Hagel und/oder Starkwind – Weinbau
• Schaden 21–22 % → Selbstbehalt 20 %-Punkte
• Schaden 23–24 % → Selbstbehalt 19 %-Punkte
• Schaden 25–26 % → Selbstbehalt 18 %-Punkte
• Schaden 27–28 % → Selbstbehalt 17 %-Punkte
• Schaden 29–30 % → Selbstbehalt 16 %-Punkte
• Schaden 31–32 % → Selbstbehalt 15 %-Punkte
• Schaden 33–34 % → Selbstbehalt 14 %-Punkte
• Schaden 35–36 % → Selbstbehalt 13 %-Punkte
• Schaden 37–38 % → Selbstbehalt 12 %-Punkte
• Schaden 39 % → Selbstbehalt 11 %-Punkte
• Schaden 40–100 % → Selbstbehalt 10 %-Punkte
Für Weintrauben unter Hagelschutznetz gilt ein fixer Selbstbehalt von 10 %-Punkten.
Bei Schäden allein durch Starkregen und Schneedruck gilt ein Selbstbehalt von 30 %-Punkten, sofern diese nicht gemeinsam mit Hagel oder Starkwind auftreten.
Bei Schäden durch Ereignisse in Kombination Hagel/Starkwind mit anderen Ereignissen:
Treten Hagel und/oder Starkwind gemeinsam mit anderen Schadereignissen auf und erreichen diese zusammen mindestens 10 %, gelten folgende Selbstbehalte:
• Schaden 31 % → Selbstbehalt 29 %-Punkte
• Schaden 32–39 % → Selbstbehalt abfallend von 28 bis 21 %-Punkte
• Schaden ab 40 % → Selbstbehalt 20 %-Punkte
Liegt der Anteil der anderen Ereignisse unter 10 %, wird der Selbstbehalt für Hagel/Starkwind angewandt.
Maximale Auszahlung:
Beim Versicherungstyp PLURI beträgt die maximale Entschädigung 85 % je Partie.
2. Versicherungstyp MULTI ohne Agricat
Die globale Mehrgefahrenversicherung MULTI ohne AgriCat ist ausschließlich für jene Betrieb vorgesehen keine Direktförderungen „Betriesprämie“ beziehen und somit keinen Zugang zum AgriCat haben. Dieses Modell bietet eine allumfassende Absicherung für über 10 Witterungsereignisse.
Versicherte Risiken:
• Frost
• Trockenheit
• Überschwemmung
• Hagel
• Starkwind
• Starkregen
• Schneedruck
• Sonnenbrand
• Temperaturschwankungen
• u.a. Witterungsereignisse
Landwirte, die sich gegen Frost absichern möchten, sollten den Versicherungsabschluss frühzeitig vornehmen, da die Deckung erst ab dem 12. Tag nach Abschluss der Polizze beginnt.
Selbstbehalte:
Bei Schäden allein durch Hagel und/oder Starkwind gelten dieselben Selbstbehalte wie im Modell PLURI.
Für Schäden durch Frost, Überschwemmung, Trockenheit, Starkregen, Schneedruck, Sonnenbrand, Temperaturschwankungen u.a. gilt ein Selbstbehalt von 30 %-Punkten, sofern diese nicht gemeinsam mit Hagel oder Starkwind auftreten.
Kombination Hagel/Starkwind mit anderen Ereignissen und ist der Anteil der anderen Ereignisse mindestens 10 %, gelten folgende Selbstbehalte:
• Schaden 31 % → Selbstbehalt 29 %-Punkte
• Schaden 32–39 % → Selbstbehalt abfallend von 28 bis 21 %-Punkte
• Schaden ab 40 % → Selbstbehalt 20 %-Punkte
Maximale Auszahlung:
Beim Modell MULTI gelten folgende Höchstauszahlungen:
• Schäden durch Hagel / Starkwind → max. 80 %
• Kombination mehrerer Ereignisse → max. 70 %
• Schäden ausschließlich durch Frost, Überschwemmung oder Trockenheit → max. 60 %
3. Versicherungstyp MULTI AGRICAT
Die MULTI AGRICAT ist eine Mehrgefahrenversicherung, die in Kombination mit dem nationalen Katastrophenfonds AGRICAT funktioniert.
Dieses Versicherungsmodell ist insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen, die Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) „Betriebsprämie“ erhalten. Für diese Betriebe ist das Zusammenspiel zwischen Versicherung und Katastrophenfonds verpflichtend vorgesehen.
Versicherte Risiken:
• Frost
• Trockenheit
• Überschwemmung
• Hagel
• Starkwind
• Starkregen
• Schneedruck
• Sonnenbrand
• Temperaturschwankungen
• u.a. Witterungsereignisse
Landwirte, die sich gegen Frost absichern möchten, sollten den Versicherungsabschluss frühzeitig vornehmen, da die Deckung erst ab dem 12. Tag nach Abschluss der Polizze beginnt.
Während klassische Wetterrisiken vollständig durch die Versicherung gedeckt werden, erfolgt bei katastrophalen Ereignissen eine Aufteilung der Deckung zwischen Versicherung und nationalem Fonds AGRICAT.
Zu den katastrophalen Ereignissen zählen insbesondere:
• Frost
• Dürre / Trockenheit
• Überschwemmung
Der nationale Fonds übernimmt dabei einen Teil der Schäden innerhalb bestimmter Grenzen, während die Versicherung Schäden oberhalb dieser Schwellenwerte abdeckt. Schäden innerhalb dieser Grenzen werden daher nicht durch die Versicherung ersetzt.
Selbstbehalte ohne katastrophale Ereignisse wie Frost:
Bei Schäden allein durch Hagel und/oder Starkwind gelten dieselben Selbstbehalte wie im Modell PLURI.
Für Schäden durch Starkregen, Schneedruck, Sonnenbrand, Temperaturschwankungen u.a. gilt ein Selbstbehalt von 30 %-Punkten, sofern diese nicht gemeinsam mit Hagel und/oder Starkwind oder den katastrophalen Ereignissen auftreten.
Kombination Hagel/Starkwind mit anderen Ereignissen außer jenen katastrophalen und ist der Anteil der anderen Ereignisse mindestens 10 %, gelten folgende Selbstbehalte:
• Schaden 31 % → Selbstbehalt 29 %-Punkte
• Schaden 32–39 % → Selbstbehalt abfallend von 28 bis 21 %-Punkte
• Schaden ab 40 % → Selbstbehalt 20 %-Punkte
Selbstbehalte im Falle von katastrophalen Ereignissen wie Frost:
Bei Schäden allein durch katastrophale Ereignisse wie Frost gilt ein Selbstbehalt von 40%-Punkten;
Treten Schäden durch katastrophale Ereignisse wie Frost in Kombination nur mit Hagel und/oder Starkwind auf, gelten besonderen Regelungen:
• Mindestselbstbehalt: 20 %
• Übersteigen die Schäden durch katastrophale Ereignisse diesen Mindestselbstbehalt, entspricht der Selbstbehalt der Höhe des katastrophalen Schadens.
• Bei Schäden durch katastrophale Ereignisse von mehr als 40 % wird der Selbstbehalt auf 40 % festgesetzt.
Treten Schäden durch katastrophale Ereignisse gemeinsam mit Hagel und/oder Starkwind oder anderen versicherten Risiken (z. B. Starkregen, Schneedruck oder andere Zusatzrisiken) auf, gelten folgende Regeln:
• Mindestselbstbehalt 30 %, wenn Schäden aus anderen Ereignissen (z. B. Starkregen oder Schneedruck) überwiegen oder
• Mindestselbstbehalt 20 %, wenn Schäden aus Hagel oder Starkwind überwiegen.
• Überschreiten die Schäden durch katastrophale Ereignisse diesen Mindestselbstbehalt, entspricht der Selbstbehalt der Höhe des Schadens durch die katastrophalen Ereignisse.
• Bei Schäden durch katastrophale Ereignisse von über 40 % wird der Selbstbehalt auf 40 % begrenzt.
Maximale Auszahlung
Beim Versicherungstyp MULTI AGRICAT gelten dieselben Höchstauszahlungen wie bei der MULTI-Versicherung:
• Schäden durch Hagel / Starkwind → max. 80 %
• Kombination mehrerer Ereignisse → max. 70 %
• Schäden ausschließlich durch Frost, Trockenheit oder Überschwemmung → max. 60 %