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Angabe der Erntetermine für Weintrauben 2024

Für die Versicherungsdeckung ist der Beginn der Weinlese vertraglich in der Sammelpolizze zur Hagelversicherung 2024 festgelegt. Südtirol wird deshalb in einheitliche Erntezonen eingeteilt, die nach Sorte und Höhenlage eingestuft sind. Für jede Sorte und jede Höhenlage wird die Phase des Farbumschlags (invaiatura) durch den Beratungsring – Abteilung Weinanbau – überwacht. Weisen mehr als 50 % der Weinbeeren die Reifefärbung auf, gilt der Farbumschlag als eingetreten. Das vertragliche Weinlesedatum, das zum Zweck der Wirksamkeit der Deckung berücksichtigt wird, ist:

·         38 Tage nach Farbumschlag für die Weintrauben für Schaumwein;

·         52 Tage nach Farbumschlag für die Weintrauben für normalen Wein;

Die entsprechenden Daten zur Weinlese können im nachfolgenden Downloadbereich abgerufen werden und gelten für alle Sorten und Weinlagen des jeweiligen Gebietes.

Die Deckung der Fäulnisschäden infolge von Starkregen beginnt mit 30 Tage vor entsprechend festgelegten konventionellen Erntetermin. Ab diesem vertraglichen Weinlesedatum endet die Deckung für Fäulnisschäden infolge von Starkregen. Eventuell später eingetretene Verschlechterungen oder Schäden durch Starkregen werden nicht mehr berücksichtigt, gehen zu Lasten des Versicherten und werden von der Versicherung NICHT vergütet. Dies gilt auch dann, wenn die Kellerei aus diversen Überlegungen und wirtschaftlichen Entscheidungen eine spätere Weinlese festlegt.

Zur Vermeidung des Verlusts des Entschädigungsanspruchs muss der Versicherte den Schadensfall, sofern unmittelbar nach Eintreten des Parameters für Starkregens sichtbar, innerhalb von 3 Tagen melden. Fäulnisschäden infolge des Starkregens die vielfach erst später sichtbar sind, können auch innerhalb von 20 Tagen nach Eintreten des Parameters für Starkregens gemeldet werden. Auf jeden Fall muss die Schadensmeldung aber vor der Weinlese und spätestens innerhalb 3 Tage ab dem konventionellen Erntetermin getätigt werden!

*Der Parameter für Starkregen ist dann geben, wenn nach einem Niederschlag von min. 3 mm innerhalb einer Stunde an drei aufeinanderfolgenden Tagen mindestens 35 Stunden konstant hohe Blattnässe auftritt. Der Parameter wird vom Schätzungsbeauftragten oder vom Hagelschutzkonsortium auf Anfrage für jeden Schadensfall entsprechend erhoben;

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ÜBER UNS

Das Konsortium

Im Landeskonsortium für den Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen - kurz Hagelschutzkonsortium genannt – sind landwirtschaftlicher Betriebe vereint, die ihre Tätigkeit vorwiegend in Südtirol ausüben. Die Mitgliedsbetriebe, ob Obst- oder Weinbau, viehhaltende Betriebe, Gärtner sowie Produzenten anderer landwirtschaftlicher Produkte, sind täglich mit klimatischen Risiken, Pflanzenkrankheiten, invasiven Schädlingen und Naturkatastrophen konfrontiert.

Hauptaufgabe des Konsortiums ist es, für die Mitglieder Initiativen zum aktiven und passiven Schutz gegen diese Risiken anzubieten und das Bewusstsein für ein gezieltes und erfolgreiches Risikomanagement zu schärfen bzw. dieses zu fördern. Dazu gibt es den Mutualitäts- und Solidaritätsfonds sowie Versicherungsverträge bzw. Sammelpolizzen und auch die Vorfinanzierung von Fördermitteln aus dem nationalen Maßnahmenkatalog für die Landwirtschaft.


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