2019 hat das Konsortium intensiv an der Entwicklung eines sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. gearbeitet. Dadurch soll das Einkommen der genossenschaftlich organisierten Landwirtschaftsbetriebe in Südtirol stabilisiert werden. Dies erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den beiden Erzeugergenossenschaften Genossenschaften Vi.P und VOG, der Abteilung Landwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen sowie der Universität Padua. Der Fonds ist beim Hagelschutzkonsortium angesiedelt und wird laut geltender Satzung desselben und laut Art. 36 und 39-bis. der EU-Verordnung 1305/2013 sowie laut EU-Verordnung 2393/2017 verwaltet. Der Fonds verfolgt keine Gewinnabsichten und er wird durch die Satzungen desselben geregelt, die im Hagelschutzkonsortium einsehbar sind. Rechtlich gültig sind die Satzungen in italienischer Sprache.

Werte Landwirte,
in der Vollversammlung des Hagelschutzkonsortiums am 05.06.2020 wurde mit Mehrheitsbeschluss der sektorale Fonds I.S.T. zur Stabilisierung des Einkommens für die Südtiroler Apfelwirtschaft eingerichtet. Gleichzeitig wurde auch beschlossen, den Antrag zur Anerkennung des sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. für Äpfel in Südtirol beim zuständigen Landwirtschaftsministerium – MASAF – einzureichen, um von den Förderbeiträgen laut Art. 36 Punkt d) der EU-Verordnung 1305/2013 und 2393/2017 zu profitieren. Mit Jänner 2021 konnte auch die Prozedur zur Anerkennung des Hagelschutzkonsortiums als verwaltende Organisation des Fonds und auch die Anerkennung des sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel in Südtirol, in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium, abgeschlossen werden und mit Ministerialdekret Nr. 0357626 vom 05.08.2021 wurde der Fonds vom Landwirtschaftsministerium anerkannt.
Der sektorale Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel ist seit der Ernte 2020 aktiv. Aktuell wurden die Deckungsbeiträge 2024 von der Fondsverwaltung eingehoben. In den kommenden Monaten beginnen die Berechnungen zur Feststellung, ob der Fonds für die Ernte 2024 einschreiten muss oder nicht. Wir erinnern daran, dass ein Einschreiten des Fonds nur möglich ist, wenn ein Einkommensverlust von über 15 % (sog. Event Trigger) eingetreten ist. Zeitgleich erfolgt auch die Berechnung des Deckungsbeitrages für 2025, welcher innerhalb März 2026 eingehoben wird.
Der Deckungsbeitrag erneuert sich grundsätzlich automatisch, sofern nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen eine Austrittserklärung schriftlich übermittelt wird. Der Austritt war bisher stets zum 30. Juni eines jeden Erntejahres möglich, wie im nationalen Risikomanagementplan PGRA festgelegt.
Für die Ernte 2024 galt die Frist bis zum 30. 06. 2024.
Für die Ernte 2025 gilt die Frist bis zum 30. 06. 2025.
Aktuell können daher nur mehr Austritte mit Wirksamkeit zur Ernte 2026 berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Formular für den Austritt mit Wirksamkeit zur Ernte 2026 wurde im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
Landwirte, die sich für 2026 neu in den Fonds einschreiben möchten, müssen dies bis spätestens 30. Juni 2026 tun. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können für 2026 nicht mehr berücksichtigt werden und werden automatisch für die Einschreibung 2027 vorgemerkt. Für die Einschreibung bitten wir Sie, eine schriftliche Anfrage mittels PEC unter Angabe des Betreffs „Antrag um Einschreibung in den Mutualitätsfonds I.S.T.“ an unsere offizielle PEC-Adresse fonds@pec.hagelschutzkonsortium.com zu senden.
Bitte legen Sie Ihrer Anfrage das ausgefüllte Formular „Antrag und Beauftragung zur Teilnahme am Fonds I.S.T.“ bei und geben Sie folgende Angaben an:
Bezeichnung des Betriebes
Steuernummer und Adresse
persönliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Bitte beachten Sie, dass alle Neueinschreibungen für 2026 ab dem 30. Juni 2026 verbindlich werden und die Mitgliedschaft im Fonds für mindestens drei Jahre verpflichtend ist.
Betriebe, die sich im Jahr 2020 in den Fonds eingeschrieben haben, mussten keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Betriebe, die sich ab 2021 oder in späteren Jahren (2022, 2023, 2024, 2025, 2026 usw.) neu einschreiben, müssen im Jahr des Beitritts zusätzlich zum Deckungsbeitrag auch einen einmaligen Mitgliedsbeitrag entrichten. Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Häufig gestellte Fragen – Der Mitgliedsbeitrag“.
Der Endtermin für den nächsten Aus- oder Eintritt in den sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel ist der 30. Juni 2026. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können für die Ernte 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.
Ja. Ein Landwirt kann sich natürlich auch erst in den kommenden Jahren in den Fonds einschreiben. Landwirte, die sich aber bereits 2020 in den Fonds eingeschrieben haben mussten keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Für die Neueinschreibungen 2021 und für alle weiteren Einschreibungen in den Fonds in den kommenden Jahren wird nun, neben dem jährlichen Deckungsbeitrag, auch die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages im Eintrittsjahr fällig. Je später man sich in den Fonds einschreibt desto höher wird der Mitgliedsbeitrag sein.
Wer sich also zu günstigeren Bedingungen in den Fonds einschreiben möchte sollte dies in den Anfagsjahren des Fonds tun!
Betriebe die bereits in den Fonds eingeschrieben sind und den Betrieb an den Sohn oder die Tochter übergeben werden dabei gesondert behandelt. In diesen Fällen wird die Position auf dem Hofübernehmer umgeschrieben.
| 2026 Austritt Mutualitätsfonds IST Äpfel gültig mit Ernte 2026 | |
| Antrag und Beauftragung zum Sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äppfel Südtirol | |
| Präsentation-Fonds | |
| Regolamento del Fondo I.S.T. Mela |
Grundsätzlich muss jeder Landwirt als Unternehmer selbst entscheiden, ob er in den Fonds einzahlen soll oder nicht und ob er sein Einkommen sichern will. Die Europäische Union wird aber in Zukunft gerade beim Riskmanagement in der Landwirtschaft verstärkt in solche Systeme investieren und den Mutualitätsgedanken stärker fördern. Das sogenannte Gießkannenprinzip hat mittlerweile ausgedient. Während im Versicherungsbereich mit den Ausgaben für die Versicherung eine Dienstleistung eingekauft wird, und das investierte Geld, sofern kein Schaden eintritt, verloren ist, bildet das Geld, welches in einem Fonds eingezahlt wird, Kapital. Dieses Kapital steht also weiterhin den Mitgliedern des Fonds zu Verfügung und kann in einem späteren Moment für einen Schadensausgleich verwendet werden. Ein solcher Fonds ist, wenn man so will, als Investition mit Hebelwirkung zu sehen, vor allem wenn man bedenkt, dass die Europäische Union zur Einkommensstabilisierung die Einzahlung des Landwirtes um weitere 70% ergänzt. Von diesen EU-Geldern werden also nur jene Landwirte profitieren, welche in Zukunft Systeme mit Mutualitätsgedanken nutzen und in diese investieren. Dabei gilt: Je eher desto besser!
Mitglieder, welche sich bereits 2020 in den Fonds einschreiben, zahlen nur den Deckungsbeitrag. Es wird kein Mitgliedsbeitrag verlangt!
Mitglieder, welche sich mit 2021 bzw. in den kommenden Jahren neu einschreiben, zahlen zusätzlich zum Deckungsbeitrag noch den Mitgliedsbeitrag. Dieser wird im Verhältnis zum bereits vorhandenen Kapital im Fonds berechnet, da „Neumitglieder“ ja vom Kapital profitieren, welches Landwirte bereits einbezahlt haben. Dies bedeutet: Je später ein Landwirt dem Fonds beitretet und je mehr Kapital der Fonds zum Zeitpunkt des Ersteintrittes zur Verfügung hat, desto höher ist der Mitgliedsbeitrag, welcher zu bezahlen ist. Hofübergaben an Sohn oder Tochter werden dabei gesondert behandelt.
Für Neueinschreibungen 2021 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
50% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€ je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 50% = 270€/ha Mitgliedsbeitrag 2021
Für Neueinschreibungen 2022 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
100% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€* je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 100% = 540€/ha Mitgliedsbeitrag 2022
Für Neueinschreibungen 2023 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
150% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€* je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 150% = 810€/ha Mitgliedsbeitrag 2023
Für Neueinschreibungen 2024 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
150% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€* je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 200% = 1.080€/ha Mitgliedsbeitrag 2024
* Wert in €uro/dz wird jährlich vom Verwaltungsrat des Fonds aufgrund der höhe des Deckungsbeitrages des Vorjahres neu definiert.
Der „Trigger Event“ wird in der Regel vom Landwirtschaftsministerium – ISMEA für die gesamte Apfelwirtschaft oder für die Apfelwirtschaft innerhalb einer Region oder Provinz festgelegt. Das Verwaltungskomitee des Fonds kann aber diesen Trigger in besonderen Fällen selbst für ein bestimmtes Einzugsgebiet bestimmen lassen, sofern ein generelles Problem in der Vermarktung der Äpfel in diesem Gebiet besteht. Die Art der Berechnung dieses Triggers ist gesetzlich geregelt.
Durch den Fonds wird lediglich das Einkommen aus der Apfelproduktion abgesichert. Einkommen aus landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten wie Urlaub auf dem Bauernhof, aus Buschen- und Hofschänke, u.a. sowie persönliche Gehälter für lohnabhängiger Arbeit spielen dabei keine Rolle.
Laut Analysen der Universität Padua, die anhand anonymisierter Daten zweier Südtiroler Genossenschaften erstellt wurden, wird der Landwirt ungefähr 0,71 bis 0,90€ je Doppelzentner einzahlen müssen damit der Fonds wirtschaftlich arbeiten kann und um die gesetzlich vorgegebenen Mindestzahlungen im extremen Schadensfall zahlen zu können. Dieser vom Landwirt einzuzahlende Betrag betrifft den Anteil von 30%. Die öffentliche Verwaltung ergänzt die Einzahlung um weitere 70%! Beispiel: Bei einer Produktion von 600dz und 0,90€/dz ergibt der Anteil zu Lasten des Landwirtes 540€. Die öffentliche Verwaltung, sprich EU, legt weitere 1.260€ drauf. Insgesamte Einzahlung in den Fonds = 1.800€
Grundsätzlich gilt solange ich Mitglied im Fonds bin, sind auch die jährlichen Deckungsbeiträge zu entrichten!
Nach dem Ersteintritt gilt die Verpflichtung mindestens 3 Jahre Mitglied im Fonds zu bleiben und in diesen drei Jahren auch den jährlichen Deckungsbeitrag zu entrichten. Erst mit dem vierten Jahr hat man die Möglichkeit aus dem Fonds auszusteigen. Der Austritt muss aber schriftlich der Fondsverwaltung mitgeteilt werden. Die Fälligkeit dazu ist jeweils der 30. Juni, sofern vom nationalen Risikomanagementplan PGRA bzw. der Fondsverwaltung nichts anderes vorgegeben wird. Die bis dahin einbezahlten Deckungsbeiträge bleiben im Fonds und können nicht rückerstattet werden!
Für Betriebe, die sich bereits mit der Ernte 2020 in den Fonds eingeschrieben hatten, endet die Verpflichtung der drei Jahre mit Einzahlung der Deckungsbeiträge zur Ernte 2022 und die Mitgliedschaft im Fonds und somit auch die einhergehenden Verpflichtungen verlängern sich somit jeweils für ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Wer somit bis zum 30. Juni 2023 den schriftlichen Austritt an die Fondsverwaltung übermittelt hat, wurde mit der Deckung Ernte 2023 aus dem Fonds ausgetragen und es werden auch keine weiteren Beiträgszahlungen in Rechnung gestellt. Alle Anderen, die nichts gegenteiliges mitgeteilt haben, sind weiterhin Mitglied des Fonds und entsprechend den Satzungen zum Fonds muss der Deckungsbeitrag für die Ernte 2023 eingezahlt werden.
Die nächste Fälligkeit um einen Austritt schriftlich mitzuteilen ist der 30. Juni 2024. Alle Austrittsbekundungen die uns innerhalb dieses Datums schriftlich (PEC) erreichen, gelten für die Ernte 2024. Um einen Austritt zu erwirken, muss der Landwirt, welcher Mitglied im Fonds ist, selbst innerhalb der Fälligkeiten aktiv werden! Ein entsprechendes Formular, steht im Downloadbereich zu Verfügung. Rückwirkende Austritte sind nicht möglich!
Mitglieder, welche sich bereits 2020 in den Fonds einschreiben, zahlen nur den Deckungsbeitrag. Es wird kein Mitgliedsbeitrag verlangt!
Mitglieder, welche sich mit 2021 bzw. in den kommenden Jahren neu einschreiben, zahlen zusätzlich zum Deckungsbeitrag noch den Mitgliedsbeitrag. Dieser wird im Verhältnis zum bereits vorhandenen Kapital im Fonds berechnet, da „Neumitglieder“ ja vom Kapital profitieren, welches Landwirte bereits einbezahlt haben. Dies bedeutet: Je später ein Landwirt dem Fonds beitretet und je mehr Kapital der Fonds zum Zeitpunkt des Ersteintrittes zur Verfügung hat, desto höher ist der Mitgliedsbeitrag, welcher zu bezahlen ist. Hofübergaben an Sohn oder Tochter werden dabei gesondert behandelt.
Für Neueinschreibungen 2021 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
50% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€ je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 50% = 270€/ha Mitgliedsbeitrag 2021
Für Neueinschreibungen 2022 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
100% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€* je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 100% = 540€/ha Mitgliedsbeitrag 2022
Für Neueinschreibungen 2023 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
150% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€* je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 150% = 810€/ha Mitgliedsbeitrag 2023
* Wert in €uro/dz wird jährlich vom Verwaltungsrat des Fonds aufgrund der höhe des Deckungsbeitrages des Vorjahres neu definiert.
Der Fonds deckt das Einkommen des einzelnen Landwirtes, welcher in den Fonds eingezahlt hat, ab. Die Schadensberechnung wird also auch für den einzelnen Landwirt anhand seiner historischen Daten errechnet. Die Schadensauszahlung geht daher direkt an den Landwirt. Eine Schadensliquidierung direkt an die betreffende Genossenschaft ist laut gesetzlichen Vorgaben nicht möglich.
Der Fonds zahlt, sofern eine größere Preisschwankung am gesamten Apfelmarkt zu verzeichnen ist, wodurch zum Beispiel niedrigere Auszahlungspreise im Vergleich zu den 3 vorherigen Jahren die Folge sein können. Da der Verlust am Einkommen aus der Apfelproduktion gemessen wird, kann theoretisch auch ein unverhältnismäßiger Anstieg der Produktionskosten im Vergleich zu den 3 vorherigen Jahren zu einer Auszahlung aus dem Fonds führen. Diese Dynamiken werden über den „Trigger Event“ gemessen, welcher einen Verlust von mehr als 15% anzeigen muss.
Analysen der Universität Padua anhand anonymisierter Daten zweier Südtiroler Genossenschaften, davon eine aus dem Vinschgau, haben gezeigt, dass bei einem Einbruch des Apfelmarktes beide Seiten im Schnitt gleich profitieren. Dabei hätte der Fonds in den letzten 10 Jahren drei bis vier Mal eine Schadensauszahlung in Höhe von 2 bis 8 Cent/kg an durchschnittlich 70% der analysierten Fälle gewährt. Beispiel: Rein bei einem Verlust von 2 Cent/kg im ersten Einzahlungsjahr würde der Landwirt doppelt so viel wie er eingezahlt hat erhalten. Sozusagen erhält er zusätzlich zum eingezahlten Deckungsbeitrag noch knapp die Hälfte des geschenkten Geldes der EU-Förderung. Diesen Teil des Geldes hätte er sonst nicht erhalten!
Ja. Ein Landwirt kann sich natürlich auch erst in den kommenden Jahren in den Fonds einschreiben. Landwirte, die sich aber bereits 2020 in den Fonds eingeschrieben haben mussten keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Für die Neueinschreibungen 2021 und für alle weiteren Einschreibungen in den Fonds in den kommenden Jahren wird nun, neben dem jährlichen Deckungsbeitrag, auch die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages im Eintrittsjahr fällig. Je später man sich in den Fonds einschreibt desto höher wird der Mitgliedsbeitrag sein.
Wer sich also zu günstigeren Bedingungen in den Fonds einschreiben möchte sollte dies in den Anfagsjahren des Fonds tun!
Betriebe die bereits in den Fonds eingeschrieben sind und den Betrieb an den Sohn oder die Tochter übergeben werden dabei gesondert behandelt. In diesen Fällen wird die Position auf dem Hofübernehmer umgeschrieben.
Für den sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel Südtirol wurden bisher die Trigger für die Erntejahre 2020 und 2021 berechnet. Laut Datenerhebung über die Erzeugerorganisationen Vi.P. und VOG, sowie unter Berücksichtigung der entsprechenden Kostenindikatoren ergibt sich betreffend des Trigger Events folgende Situation:
Trigger Event Ernte 2020:
BIO-Produktion => ERREICHT => Antrag an MASAF gestellt => Trigger am 07.05.2024 bestätigt => Auszahlung bereits erfolgt;
IP-Produktion => NICHT ERREICHT;
Trigger Event Ernte 2021:
BIO-Produktion => ERREICHT => Antrag an MASAF gestellt => Trigger bestätigt => Berechnung Vergütung aktuell im Laufen;
IP-Produktion => NICHT ERREICHT;
Trigger Event Ernte 2022:
BIO-Produktion => ERREICHT => Antrag an MASAF gestellt => Trigger bestätigt => Berechnung Vergütung aktuell im Laufen;
IP-Produktion => NICHT ERREICHT;
(Datum: 25.03.2025)
Jeder Landwirt, der seine Äpfel über eine Genossenschaft der VOG und der ViP vermarktet, kann in den Fonds einzahlen. Dabei zahlt der Landwirt 30% ein und die öffentliche Verwaltung ergänzt den Betrag um weitere 70%. Beispiel: 300€ zahlt der Landwirt, 700€ legt die EU als Förderung drauf. In Summe sind somit 1.000€ im Fonds. Das Geld im Fonds steht den Landwirten für eine eventuelle Schadensvergütung zur Verfügung und muss somit kurzfristig verfügbar sein. Das heißt es darf nicht für spekulative Zwecke verwendet werden oder in riskanten Aktien investiert werden. Weiters muss die Verwaltung des Fonds jährlich eine Abrechnung und die Bilanz des Fonds dem Landwirtschaftsministerium vorlegen.
Der Sortenspiegel eines Betriebes hat nur bedingt Einfluss. Damit der Fonds eine Auszahlung an den Landwirt vornehmen kann, muss ein genereller Preisverfall oder Anstieg der Produktionskosten in der gesamten Apfelwirtschaft oder der Apfelproduktion innerhalb einer bestimmten Zone vorhanden sein – siehe „Trigger Event“. Das heißt, dass in solchen extremen Fällen, unabhängig vom Sortenspiegel, ein genereller Einkommensverlust zu verzeichnen sein wird, weshalb auch Betriebe mit breiter Sortenstreuung vom Fonds profitieren werden.