MUTUALITÄTSFONDS

Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel

2019 hat das Konsortium intensiv an der Entwicklung eines sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. gearbeitet. Dadurch soll das Einkommen der genossenschaftlich organisierten Landwirtschaftsbetriebe in Südtirol stabilisiert werden. Dies erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den beiden Erzeugergenossenschaften Genossenschaften Vi.P und VOG, der Abteilung Landwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen sowie der Universität Padua. Der Fonds ist beim Hagelschutzkonsortium angesiedelt und wird laut geltender Satzung desselben und laut Art. 36 und 39-bis. der EU-Verordnung 1305/2013 sowie laut EU-Verordnung 2393/2017 verwaltet. Der Fonds verfolgt keine Gewinnabsichten und er wird durch die Satzungen desselben geregelt, die im Hagelschutzkonsortium einsehbar sind. Rechtlich gültig sind die Satzungen in italienischer Sprache.






Sektoraler Mutualitätsfonds I.S.T.


Statement Herbert Dorfmann:

Sektoraler Mutualitätsfonds I.S.T.


















Statement Herbert Dorfmann:











Teilnahme beim Fonds:

Werte Landwirte,

in der Vollversammlung des Hagelschutzkonsortiums am 05.06.2020 wurde mit Mehrheitsbeschluss der sektorale Fonds I.S.T. zur Stabilisierung des Einkommens für die Südtiroler Apfelwirtschaft eingerichtet. Gleichzeitig wurde auch beschlossen, den Antrag zur Anerkennung des sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. für Äpfel in Südtirol beim zuständigen Landwirtschaftsministerium – MASAF – einzureichen, um von den Förderbeiträgen laut Art. 36 Punkt d) der EU-Verordnung 1305/2013 und 2393/2017 zu profitieren. Mit Jänner 2021 konnte auch die Prozedur zur Anerkennung des Hagelschutzkonsortiums als verwaltende Organisation des Fonds und auch die Anerkennung des sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel in Südtirol, in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium, abgeschlossen werden und mit Ministerialdekret Nr. 0357626 vom 05.08.2021 wurde der Fonds vom Landwirtschaftsministerium anerkannt.

Informationen zum sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel:

Der sektorale Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel ist seit der Ernte 2020 aktiv. Aktuell wurden die Deckungsbeiträge 2024 von der Fondsverwaltung eingehoben. In den kommenden Monaten beginnen die Berechnungen zur Feststellung, ob der Fonds für die Ernte 2024 einschreiten muss oder nicht. Wir erinnern daran, dass ein Einschreiten des Fonds nur möglich ist, wenn ein Einkommensverlust von über 15 % (sog. Event Trigger) eingetreten ist. Zeitgleich erfolgt auch die Berechnung des Deckungsbeitrages für 2025, welcher innerhalb März 2026 eingehoben wird.

Verlängerung und Austritt:

Der Deckungsbeitrag erneuert sich grundsätzlich automatisch, sofern nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen eine Austrittserklärung schriftlich übermittelt wird. Der Austritt war bisher stets zum 30. Juni eines jeden Erntejahres möglich, wie im nationalen Risikomanagementplan PGRA festgelegt.

  • Für die Ernte 2024 galt die Frist bis zum 30. 06. 2024.

  • Für die Ernte 2025 gilt die Frist bis zum 30. 06. 2025.

Aktuell können daher nur mehr Austritte mit Wirksamkeit zur Ernte 2026 berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Formular für den Austritt mit Wirksamkeit zur Ernte 2026 wurde im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

Einschreibung in den Fonds:

Landwirte, die sich für 2026 neu in den Fonds einschreiben möchten, müssen dies bis spätestens 30. Juni 2026 tun. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können für 2026 nicht mehr berücksichtigt werden und werden automatisch für die Einschreibung 2027 vorgemerkt. Für die Einschreibung bitten wir Sie, eine schriftliche Anfrage mittels PEC unter Angabe des Betreffs „Antrag um Einschreibung in den Mutualitätsfonds I.S.T.“ an unsere offizielle PEC-Adresse fonds@pec.hagelschutzkonsortium.com zu senden.

Bitte legen Sie Ihrer Anfrage das ausgefüllte Formular „Antrag und Beauftragung zur Teilnahme am Fonds I.S.T.“ bei und geben Sie folgende Angaben an:

  • Bezeichnung des Betriebes

  • Steuernummer und Adresse

  • persönliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer

Bitte beachten Sie, dass alle Neueinschreibungen für 2026 ab dem 30. Juni 2026 verbindlich werden und die Mitgliedschaft im Fonds für mindestens drei Jahre verpflichtend ist.

Mitgliedsbeitrag:

Betriebe, die sich im Jahr 2020 in den Fonds eingeschrieben haben, mussten keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Betriebe, die sich ab 2021 oder in späteren Jahren (2022, 2023, 2024, 2025, 2026 usw.) neu einschreiben, müssen im Jahr des Beitritts zusätzlich zum Deckungsbeitrag auch einen einmaligen Mitgliedsbeitrag entrichten. Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Häufig gestellte Fragen – Der Mitgliedsbeitrag“.

Aus- & Eintritt – wichtige Frist:

Der Endtermin für den nächsten Aus- oder Eintritt in den sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel ist der 30. Juni 2026. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können für die Ernte 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.










Downloads:

Häufig gestellte Fragen:

Warum sollte ich diesen Fonds beitreten und einzahlen?
Was passiert, wenn Landwirte vom Fonds immer profitieren und andere nicht?
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus für 3 Jahre zu bezahlen. Wie hoch ist er?
Wer legt den „Trigger Event“ fest?
Welches Einkommen wird durch den Fonds gedeckt?
Wieviel muss eingezahlt werden?
Wann kann ich aus dem Fonds austreten?
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus für 3 Jahre zu bezahlen. Wie hoch ist er?
An wem geht die Schadensauszahlung?
Wann zahlt der Fonds?
Wieviel würde der Fonds auszahlen?
Kann ich mich in einem zweiten Moment in den Fonds einschreiben?
Für welche Erntejahre ist der "Trigger Event" erreicht?
In den Fonds werden Gelder der Landwirte eingezahlt und auch Fördergelder. Wie sicher ist das eingezahlte Geld?
Welchen Einfluss hat der Sortenspiegel auf die Auszahlung des Fonds?

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