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KUNDMACHUNG zu den Neuwahlen einiger Verwaltungsorgane im Hagelschutzkonsortium

Der Obmann des Hagelschutzkonsortium teilt mit, dass folgende Gremien des Hagelschutzkonsortiums der kommenden Vollversammlung, welche in erster Einberufung am 22. April 2026 und in zweiter Einberufung am 23. April 2026 stattfinden wird, neu gewählt werden müssen. Die Wahl erfolgt nach den in den Satzungen und in der Geschäftsordnung festgehaltenen Verfahren.

Folgende Gremien müssen neu gewählt werden:

1. Verwaltungsrat;
2. Verwaltungskomitee des sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel;
3. Verwaltungskomitee des sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Milch;
4. Schlichtungskollegium;

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Kundmachung im nachfolgenden Downloadbereich.

Datum: 20.03.2026

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